AGB für Vermieter

Besondere Geschäftsbedingungen für Vermieter zur Nutzung des Dienstes „Inlando“

Gültig ab: 14.02.2024

1. Geltungsbereich

Die folgenden Besonderen Geschäftsbedingungen legen die wesentlichen Regelungen für die Interaktion und Nutzung des Online-Dienstes von Inlando fest. Inlando ist ansässig in der Hirschenbergstr.11, 66128 Saarbrücken, (nachfolgend „inlando“ genannt), telefonisch erreichbar unter 0681 85916474, per E-Mail an service@Inlando, und wird vertreten durch Viktor Tscheremissin.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters, die diesen besonderen Bedingungen von Inlando entgegenstehen, werden als nicht akzeptiert betrachtet, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich von Inlando bestätigt. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie Abweichungen von der schriftlichen Form bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Plattformnutzung und Registrierung

Inlandos Plattform ist unter mehreren Domainendungen wie com, .de, .ch, .at, .be, .co.uk, .mobi, .net, .nl und .org zugänglich, wobei weitere Domainendungen möglich sind. Vermieter können auf dieser Plattform Mietgegenstände oder Dienstleistungen einstellen und anbieten. Eine Registrierung ist für die Nutzung als Vermieter erforderlich.

2.2 Akzeptanz der Geschäftsbedingungen

Durch die Registrierung bestätigt der Vermieter, dass er sowohl die Allgemeinen als auch die Besonderen Geschäftsbedingungen von Inlando gelesen und verstanden hat und diese als wesentlichen Bestandteil des Vertrages akzeptiert. Zudem ist nach erfolgter Registrierung die Auswahl und Buchung eines kostenpflichtigen Anzeigenpakets entsprechend der jeweils gültigen Preisliste erforderlich.

2.3 Zusätzliche Leistungen und Credits

Vermieter können ihrem bestehenden Tarif zusätzliche Leistungen hinzubuchen, etwa durch den Kauf von Credits, wodurch sich der Leistungsumfang des gewählten Tarifs erweitert. Diese Zusatzleistungen unterliegen den Vertragsbedingungen (siehe Abschnitt 9. Zusatzdienste / Credits).

2.4 Tarifwechsel

Vermieter können jederzeit zu einem höherwertigen Tarif wechseln, z.B. zu einem Tarif mit mehr Artikeln oder zusätzlichen Standortoptionen. Mit dem Wechsel beginnt die Laufzeit des neuen Vertrages, und bereits geleistete Zahlungen für den vorherigen Tarif werden angerechnet.

2.5 Geschäftliche Nutzung

Die Nutzung des Inlando-Dienstes ist ausschließlich für geschäftliche Zwecke gestattet. Eine Verwendung der Plattform durch Privatpersonen zu Vermietungszwecken ist nicht erlaubt.

3. Registrierungsprozess

3.1 Registrierungsvoraussetzungen

Die Registrierung auf Inlando ist Minderjährigen und Personen, die nicht vollständig geschäftsfähig sind, nicht gestattet. Jede natürliche oder juristische Person darf sich nur einmal registrieren. Bei der Registrierung müssen Vermieter vollständige und wahrheitsgetreue Angaben zu persönlichen Daten, Kontaktdetails und Informationen über die Mietobjekte machen. Unrichtige oder unvollständige Angaben können zu Nutzungsproblemen, Kontosperrungen oder -kündigungen führen. Jegliche Veränderungen in den Nutzerdaten nach erfolgter Anmeldung müssen Inlando unverzüglich mitgeteilt oder direkt im Benutzerkonto aktualisiert werden.

3.2 Bestätigungsprozess nach der Registrierung

Nach der Genehmigung der Registrierung durch Inlando erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail, die neben einem Bestätigungscode auch eine Übersicht der wichtigsten Nutzerdaten enthält. Die Registrierung wird erst mit der Befolgung der Anweisungen in der E-Mail und der Aktivierung des Bestätigungs-Links vollendet, womit die Nutzungsvereinbarung mit Inlando in Kraft tritt.

3.4 Sicherheitsmaßnahmen für Zugangsdaten

Im Rahmen der Registrierung legt der Nutzer seine persönlichen Zugangsdaten fest, die aus einer E-Mail-Adresse und einem Passwort bestehen. Es ist die Pflicht des Nutzers, diese Daten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch durch Dritte muss Inlando sofort informiert werden.

3.5 Recht auf Kontosperrung durch Inlando

Inlando ist berechtigt, das Mitgliedskonto bei Vorliegen triftiger Gründe sofort zu sperren. Dazu zählen unter anderem der Verdacht auf unbefugte Nutzung, die absichtliche Angabe falscher Informationen bei der Registrierung, Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen oder andere gravierende Gründe. Nach einer Kontosperrung darf der betroffene Nutzer ohne explizite Zustimmung von Inlando keine erneute Registrierung oder ein neues Konto anlegen.

3.6 Kommunikation über E-Mail

Vermietern ist bewusst, dass alle relevanten Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, einschließlich Bestätigungs-E-Mails, Aktualisierungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien sowie weitere Ankündigungen, via E-Mail zugestellt werden können.

3.7 Kontoverwaltung durch Vermieter

Vermieter, die sich erfolgreich bei Inlando registriert haben, bekommen Zugriff auf ihr eigenes Kundenkonto. Über dieses Konto haben sie die volle Kontrolle und können eigenständig ihre geschäftlichen Aktivitäten verwalten. Dies umfasst unter anderem die Verwaltung ihrer angebotenen Artikel, die Präsentation ihres Unternehmens, die Pflege von Öffnungszeiten und Kontaktinformationen, die Angabe von Standortdetails und die Bearbeitung eingehender Anfragen sowie das Einsehen und herunterladen von Rechnungsdokumenten.

3.8 Sicherheitsmaßnahmen für Vermieterkonten

Der Zugriff auf das Konto eines Vermieters ist durch ein Passwort gesichert, welches sorgfältig und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden muss. Vermieter tragen die Verantwortung, bei der Auswahl ihres Passworts gängige Sicherheitsstandards zu berücksichtigen und sind verpflichtet, jeden Verlust oder Verdacht auf unerlaubte Nutzung ihrer Zugangsdaten unverzüglich an Inlando zu melden. Inlando ist im Falle eines Missbrauchsverdachts berechtigt, den Zugang temporär zu sperren. Für eventuelle Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung ihrer Konten resultieren, haften die Vermieter selbst.

3.9 Maßnahmen bei Beeinträchtigungen

Falls das Konto eines Vermieters die Funktionalität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Dienste von Inlando negativ beeinflusst, behält sich Inlando das Recht vor, den Zugang zu diesem Konto entweder vorübergehend oder dauerhaft zu deaktivieren, bis die zugrundeliegenden Probleme gelöst sind.

4. Vertragsbeziehungen zwischen Vermietern und Mietern

4.1 Rolle von Inlando

Inlando stellt eine Online-Plattform zur Verfügung, die es Nutzern erlaubt, Mietverträge verschiedenster Art mit Vermietern abzuschließen (nachfolgend als „Dienst“ bezeichnet). Inlando agiert nicht als Anbieter für Vermietungsgegenstände oder Dienste und wird nicht Teil der Verträge, die zwischen Nutzern und den Vermietern auf der Inlando-Plattform geschlossen werden. Die Mietverhältnisse werden ausschließlich zwischen den Nutzern und den Vermietern geschlossen. Es liegt in der Verantwortung jedes Vermieters, sicherzustellen, dass seine Angebote und Inhalte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Rechte Dritter nicht verletzen.

4.5 Anzeigencharakter

Die von Vermietern auf Inlando eingestellten Anzeigen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern sind als Aufforderung an potenzielle Mieter zu verstehen, dem Vermieter ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

5. Paketkonditionen für Vermieter

Vermieter, die ihre Mietobjekte auf der Inlando-Plattform anbieten möchten, müssen je nach ausgewähltem Paket eine monatliche Gebühr entrichten. Die Höhe dieser Gebühren variiert je nach dem gewählten Paket für die Artikel und ist in der aktuellen Preisliste detailliert aufgeführt. Die angegebenen Preise sind bindend, sofern nicht ausdrücklich abweichende Konditionen schriftlich mit Inlando vereinbart wurden. Vermieter haben die Wahl, die fälligen Gebühren entweder monatlich zu zahlen oder eine Vorauszahlung für einen festgelegten Zeitraum zu leisten.

6. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen

Je nach gewähltem Paket variieren die Laufzeiten der Verträge sowie die zugehörigen Kündigungsfristen wie folgt:

3 Monate Vertragslaufzeit – Kündigungsfrist 1 Monat

6 Monate Vertragslaufzeit – Kündigungsfrist 1 Monat

9 Monate Vertragslaufzeit – Kündigungsfrist 1 Monat

12 Monate Vertragslaufzeit – Kündigungsfrist 1 Monat

24 Monate Vertragslaufzeit – Kündigungsfrist 1 Monat

7. Kündigung und Beendigung des Vertrages

7.1 Automatische Vertragsverlängerung

Falls nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Laufzeit. Eine Kündigung muss spätestens 30 Tage vor Ablauf des Vertrages schriftlich erfolgen, um eine Verlängerung zu vermeiden.

7.2 Anspruch auf Leistungen

Auch nach einer Kündigung behält der Vermieter bis zum Ende der Vertragslaufzeit Anspruch auf die vereinbarten Leistungen, sofern eine Kündigungsfrist oder Mindestnutzungsdauer festgelegt war.

7.3 Kündigungsmöglichkeiten

Jede Kündigung kann online über das Kundenkonto, per E-Mail an service@Inlando oder postalisch an: Inlando, Hirschenbergstr.11, 66128 Saarbrücken erfolgen. Die bloße Nichtnutzung der Dienste gilt nicht als Kündigung.

7.4 Außerordentliche Kündigungsrechte

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien bestehen. Inlando ist insbesondere berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn:

  • Zahlungsverzug: Vermieter die vereinbarte Nutzungsentgelte für Inlando über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen nicht beglichen haben.

  • Verbotene Mietobjekte: Vermieter Objekte zur Vermietung anbieten, die gemäß Abschnitt 13 verboten sind.

  • Nichtverfügbarkeit: Angebote auf Inlando aufgeführt bleiben, obwohl die Mietgegenstände oder Dienstleistungen nicht verfügbar sind. Der Vermieter kann die sofortige Kündigung vermeiden, indem er innerhalb einer Woche nachweist, dass die Angebote verfügbar sind.

  • Kontoübertragung: Das Benutzerkonto ohne Inlandos vorherige Zustimmung übertragen oder Zugangsdaten Dritten zugänglich gemacht werden.

  • Vertragsverletzungen: Der Vermieter erhebliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt und trotz schriftlicher Aufforderung und der Androhung von Sanktionen die Vertragsverletzung nicht behebt oder keine Maßnahmen ergreift, um zukünftige Verstöße zu verhindern.

  • Verbotene Informationen: Der Vermieter verbotene Inhalte gemäß Abschnitt 14 in den Artikelbeschreibungen angibt.

7.5 Deaktivierung von Nutzerkonten

Inlando hat die Möglichkeit, anstelle einer Vertragsauflösung das Nutzerkonto eines Vermieters temporär oder dauerhaft zu deaktivieren. Diese Maßnahme dient dazu, auf spezifische Situationen oder Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen angemessen zu reagieren. Inlando behält sich zudem vor, von Vermietern eingestellte Artikel zu entfernen, um die Qualität und Verlässlichkeit der Plattform zu sichern und die Interessen anderer Nutzer zu schützen. Die Entscheidung über eine teilweise oder vollständige Kontodeaktivierung sowie die Entfernung von Inhalten erfolgt nach sorgfältiger Prüfung der Einzelfallsituation.

7.6 Informationspflicht bei Kündigung oder Sperrung

Inlando verpflichtet sich, Vermieter über die Gründe einer bevorstehenden Kündigung oder der Sperrung ihres Nutzerkontos in Kenntnis zu setzen. Diese Mitteilung wird vorab oder gleichzeitig mit der Umsetzung der Maßnahme per E-Mail versendet, um für Transparenz zu sorgen und das Verständnis für die getroffenen Entscheidungen zu fördern.

7.7 Entfernung von Inhalten nach Vertragsende

Nach der Beendigung eines Vertrages mit einem Vermieter werden sämtliche mit dessen Konto verbundenen Inhalte, darunter Artikel, Benutzerinhalte sowie alle weiteren vom Vermieter auf Inlando hochgeladenen Informationen, von der Plattform deaktiviert oder entfernt. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass das Angebot auf der Plattform stets aktuell und von Relevanz bleibt und Verwirrungen oder Unklarheiten unter den Nutzern vermieden werden.

7.8 Verlust von Nutzungsrechten und Zugriff

Mit der Kündigung oder dem Ende des Vertrages verlieren Vermieter alle Rechte zur Nutzung des Inlando-Dienstes sowie den Zugang zu ihren eigenen Benutzerinhalten. Es wird daher dringend empfohlen, dass Vermieter Sicherungskopien aller relevanten Informationen und Inhalte anfertigen, die sie im Rahmen des Inlando-Dienstes genutzt haben. Inlando leistet keine Entschädigung für etwaige Verluste, die aus dem Entzug der Zugriffs- und Nutzungsrechte oder dem Verlust von Benutzerinhalten resultieren.

7.9 Finanzielle Verpflichtungen nach Vertragsende

Die Beendigung oder Kündigung des Vertragsverhältnisses, sei es durch Inlando oder den Vermieter, berührt nicht die bestehenden finanziellen Verpflichtungen des Vermieters gegenüber Inlando. Insbesondere bleibt die Verpflichtung zur Begleichung aller noch offenen Beträge bestehen.

8. Löschen, Sperrung von Daten, Vermieter, Freistellung, Urheberrecht

8.1 Verantwortung und Freistellung durch den Vermieter

Der Vermieter trägt die volle Verantwortung für alle Inhalte, die er auf Inlando veröffentlicht, einschließlich Angebote, Texte, Bilder und Videos. Er verpflichtet sich, Inlando von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter freizustellen, die aus seinen Veröffentlichungen entstehen könnten. Dies umfasst auch Fälle, in denen der Vermieter rechtlich geschützte Artikel ohne die erforderlichen Berechtigungen anbietet oder vermietet, sowie Situationen, in denen Bewertungen des Vermieters rechtliche Probleme für Inlando verursachen könnten. Der Vermieter sichert zu, dass Inlando in solchen Fällen vor allen rechtlichen Ansprüchen und den daraus folgenden Konsequenzen geschützt wird.

8.2 Vorgehen bei Rechtsverletzungen

Bei Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch Dritte, die auf vom Vermieter übertragene Daten oder Inhalte zurückzuführen ist, ist Inlando berechtigt, diese Daten oder Inhalte vorübergehend zu sperren, sofern die Rechtsverletzung plausibel dargelegt wird. In einem solchen Fall fordert Inlando den Vermieter auf, die Rechtsverletzung innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht oder nur unzureichend nach, kann Inlando den Vertrag sofort und aus wichtigem Grund kündigen, ohne auf weitere Rechte und Ansprüche zu verzichten. Verursacht der Vermieter die Rechtsverletzung, ist er zum Schadensersatz verpflichtet und muss Inlando hinsichtlich aller Ansprüche Dritter sofort freistellen und entschädigen, einschließlich der Kosten für eine notwendige Rechtsverteidigung.

8.3 Nutzungsbeschränkungen nach Ausschluss

Falls ein Vermieter aufgrund von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen von unseren Inlando-Diensten permanent ausgeschlossen wurde oder wenn das Nutzungsverhältnis unter Angabe entsprechender Gründe von unserer Seite beendet wurde, ist es dem betreffenden Vermieter untersagt, die Inlando-Dienste über jegliche andere Nutzerkonten weiterhin in Anspruch zu nehmen. Dies schließt Konten ein, die im Auftrag von oder für Dritte angelegt wurden. Eine erneute Anmeldung oder Registrierung bei unseren Inlando-Diensten ist dem ausgeschlossenen Anbieter somit nicht gestattet.

9. Zusatzdienste / Credits

9.1 Wallet-Dienst für Vermieter

Für Vermieter auf Inlando steht im Login-Bereich ein besonderer Service zur Verfügung: ein elektronischer Wallet-Dienst. Dieser ermöglicht den Kauf und die Nutzung von Credits für verschiedene Zusatzdienste auf der Plattform. Hier eine detaillierte Übersicht:

  1. Zugang zum Wallet-Dienst: Dieser Service ist im Login-Bereich für Vermieter zugänglich.

  2. Erwerb von Credits: Vermieter können Credits nach der aktuellen Preisliste erwerben, entweder eigenständig oder durch einen persönlichen Ansprechpartner bei Inlando.

  3. Nutzung der Credits: Die erworbenen Credits können für diverse Zusatzdienste auf Inlando verwendet werden, wie beispielsweise für die Hervorhebung von Artikeln oder Auto-Push-Funktionen.

  4. Credits-Überblick: Vermieter können den Stand ihrer Credits jederzeit in ihrem Benutzerkonto einsehen.

  5. Details zu den Zusatzdiensten: Ausführliche Informationen zu den einzelnen Zusatzdiensten, einschließlich Laufzeiten und weiteren Spezifikationen, sind in den jeweiligen Dienstbeschreibungen aufgeführt.

9.2 Gültigkeit von Credits

Sobald Credits auf ein Benutzerkonto bei Inlando aufgeladen werden, sind sie aktiviert und bleiben gültig, bis sie für spezielle Dienste eingesetzt werden oder der Vertrag gekündigt wird, sofern keine andere Verwendung erfolgt. Im Falle einer Vertragsverlängerung behalten bereits erworbene Credits ihre Gültigkeit und bleiben dem Benutzerkonto des Vermieters gutgeschrieben.

9.3 Rückerstattung und Übertragung

Eine Rückerstattung des Kaufpreises für Credits oder deren Übertragung auf andere Nutzerkonten ist nicht möglich.

9.4 Nutzungseinschränkung der Credits

Die Verwendung der Credits ist ausschließlich auf der Inlando-Plattform beschränkt. Ein Umtausch der Credits gegen Bargeld oder eine anderweitige Monetarisierung ist nicht möglich.

9.5 Kein Rückzahlungsanspruch

Nachdem Credits auf das Konto geladen wurden, gilt die Leistung als erbracht. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung für nicht genutzte Credit-Guthaben. Auch bei Beendigung des Vertrags während der Laufzeit kostenpflichtiger Zusatzservices besteht kein Recht auf eine (teilweise) Rückerstattung.

10. Testphase

Wird eine Testphase angeboten, wie zum Beispiel eine 30-tägige kostenlose Testmöglichkeit bei Inlando, können Vermieter bei ihrer ersten Registrierung die Plattformdienste umfassend auf ihre Eignung hin testen. Zusatzleistungen und Credits sind jedoch nicht Teil dieser Testphase und müssen bei Interesse kostenpflichtig erworben werden. Nach Ablauf der Testphase verfallen kostenpflichtig erworbene Credits, sofern sie nicht in einen bezahlten Vertrag überführt und dort gutgeschrieben werden.

11. Zahlungsbedingungen

11.1 Verfügbarkeit von Zahlungsmethoden

Aktuell stehen folgende Zahlungsoptionen zur Verfügung: Zahlung per PayPal, Bankeinzug, oder Kreditkarte. Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt – in der Regel mit deren Zustellung – ohne Abzüge zu begleichen. Bei Bankeinzug wird das SEPA-Lastschriftverfahren genutzt, die Abbuchung erfolgt nach Rechnungsversand. Die Belastung des Kreditkartenkontos sowie die Abwicklung von PayPal-Zahlungen finden entweder bei der Buchungsbestätigung oder nach Rechnungseingang statt. Rechnungen und Mahnungen werden automatisch erstellt und können im Kundenkonto oder per E-Mail zugestellt werden. Bei Zahlungsverzug fallen Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften an. Die Preise für Inlando-Dienste beinhalten den Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

11.2 Maßnahmen bei Zahlungsverzug

Falls Vermieter ihre fälligen Rechnungen 14 Tage nach Erhalt nicht begleichen, etwa weil Beträge nicht oder nur teilweise von der Kreditkarte oder dem Bankkonto abgebucht werden können, behält sich Inlando vor, den Zugang zu den Diensten zu sperren. Nach Eingang der Zahlung wird der Zugang wieder freigegeben. Inlando kann zudem das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, sofern dem Vermieter eine Kündigung mit einer Woche Frist angedroht wurde und die ausstehenden Zahlungen innerhalb dieser Frist nicht beglichen werden. Weitere Rechte von Inlando bleiben davon unberührt.

11.3 Zurückbehaltungsrecht und Verrechnung

Dem Vermieter ist es nicht gestattet, die von ihm geschuldete Zahlung mit eventuellen Gegenansprüchen zu verrechnen. Der Vermieter ist berechtigt, Zahlungen nur dann zurückzuhalten, wenn ihm aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzlich anerkanntes Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Verrechnung von Forderungen durch den Vermieter ist nur zulässig, wenn seine Gegenforderung unstrittig oder rechtskräftig festgestellt oder von Inlando ausdrücklich anerkannt wurde. Die Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Vermieter zu tragen.

11.4 Anpassung der Vergütung

Inlando behält sich das Recht vor, die vertraglich vereinbarte Vergütung für Dienstleistungen während der Laufzeit des Vertrags zu erhöhen. Eine solche Anpassung ist höchstens zweimal pro Jahr möglich und wird mindestens zwei Wochen vorher in Textform bekannt gegeben. Die Anpassung basiert auf der Kostenentwicklung bei Inlando und berücksichtigt Faktoren wie Investitionen in Dienste und Infrastruktur, Personalkosten, Kosten für externe Dienstleister und Services, Mietkosten, Ausgaben für IT-Systeme, Energiekosten sowie öffentlich-rechtliche Abgaben. Inlando ist zudem berechtigt, Kostensteigerungen bei Vorleistungen von Drittanbietern an den Vermieter weiterzugeben, sofern diese Erhöhungen nicht durch Inlando selbst verursacht wurden.Widerspricht der Vermieter den mitgeteilten Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach deren Erhalt, so werden diese als akzeptiert betrachtet. Inlando verpflichtet sich, den Vermieter zu Beginn dieser Frist ausdrücklich auf die Konsequenz seines Schweigens als Zustimmung hinzuweisen.

11.5 Kündigungsrecht bei Preiserhöhung

Der Vermieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über eine Preiserhöhung zu kündigen, und zwar genau zu dem Zeitpunkt, zu dem die neuen Preise wirksam werden. Sollte der Vermieter der Preiserhöhung widersprechen, hat Inlando das Recht, das Vertragsverhältnis unverzüglich und fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu beenden. Die Erklärungen zur Kündigung müssen in Textform abgegeben werden.

11.6 Datenübermittlung an Inkassounternehmen

Inlando behält sich das Recht vor, die Daten von Vermietern, die ihren Zahlungsverpflichtungen trotz vorheriger Mahnungen nicht nachkommen, zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO an ein beauftragtes Inkassounternehmen zu übermitteln. Die Forderung wird in solchen Fällen direkt vom Inkassounternehmen geltend gemacht, was zusätzliche Gebühren und Kosten für den säumigen Vermieter zur Folge haben kann. Diese Datenübermittlung dient auch dem Schutz unserer berechtigten Interessen, die bei einer Interessenabwägung als vorrangig angesehen werden, insbesondere der effizienten Durchsetzung und Realisierung unserer Zahlungsansprüche gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO.

12. Richtlinien für die Einstellung von Mietgegenständen

Um Mietartikel auf der Inlando-Plattform anzubieten, müssen Vermieter bestimmte Richtlinien befolgen. Hier einige grundlegende Anforderungen:

12.1 Präsentation der Mietobjekte

Vermieter sind rechtlich und moralisch verpflichtet, die zur Vermietung angebotenen Objekte oder Dienstleistungen – seien es Fahrzeuge, Werkzeuge, Baumaschinen, DJs, Drohnen oder andere Artikel – korrekt und umfassend zu präsentieren. Eine wahrheitsgetreue und vollständige Beschreibung des Zustands und der Eigenschaften des Mietgegenstandes ist erforderlich. Wesentliche Details wie Größe, Lage, Ausstattung und eventuelle Mängel müssen klar und deutlich angegeben werden. Das Ranking der Angebote in den organischen Suchergebnissen wird von Faktoren wie dem Standort des Artikels, der Reaktionszeit und der Qualität der Angebote beeinflusst. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass den Nutzern die bestmögliche Erfahrung geboten wird.

12.2 Formulierung der Mietbedingungen

Die Mietbedingungen müssen sorgfältig und deutlich formuliert sowie klar hervorgehoben werden. Dazu gehören unter anderem die Höhe der Miete, Zahlungsintervalle, Kaution, Kündigungsfristen, Haftungsregelungen sowie Nutzungsbedingungen des Mietobjekts. Es ist wichtig, dass diese Informationen eindeutig sind, um mögliche spätere Konflikte zwischen Vermieter und Mieter zu vermeiden.

12.3 Korrekte Kategorisierung der Mietobjekte

Es ist notwendig, dass Mietobjekte in der passenden Kategorie gelistet werden, um Missverständnisse bei Interessenten zu vermeiden und eine effektive Suche zu ermöglichen. Beispielsweise sollte ein Wohnwagen in der Kategorie „Wohnmobil & Wohnwagen“ und nicht unter „Immobilien“ eingetragen werden. Inlando behält sich das Recht vor, Angebote, die fehlerhaft kategorisiert sind, entsprechend zu korrigieren, um die Effizienz der Vermittlung zu verbessern.

12.4 Entfernung nicht verfügbarer Artikel

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, Artikel aus seinem Angebot zu entfernen, sobald diese nicht mehr zur Verfügung stehen, um mögliche Konflikte mit interessierten Mietern zu verhindern.

12.5 Vermeidung von Übertreibungen und Irreführungen

Jede Übertreibung oder Irreführung in der Beschreibung des Mietartikels ist nicht erlaubt. In den Beschreibungen sollten keine offensichtlichen Selbstverständlichkeiten enthalten sein, die keinen Mehrwert bieten und den Eindruck erwecken könnten, dass der Mietgegenstand künstlich aufgewertet wird.

12.6 Verbot negativer Vergleiche

Negative Vergleiche oder Anspielungen auf Konkurrenzunternehmen sind zu unterlassen. Solche Praktiken können als unlauterer Wettbewerb angesehen werden und den Ruf des Vermieters schädigen.

12.7 Aktualisierungspflicht des Vermieters

Es ist die Pflicht des Vermieters, alle relevanten Daten, insbesondere die für Rechnungsstellung und Lieferungen notwendigen Adressangaben, akkurat und vollständig zu aktualisieren. Bei Änderungen dieser Informationen ist der Vermieter verpflichtet, sein Nutzerkonto umgehend zu aktualisieren. Sollte eine direkte Aktualisierung im Nutzerkonto aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, muss der Vermieter Inlando unverzüglich über die Änderungen informieren

12.8 Anpassungsrecht von Inlando

Inlando behält sich das Recht vor, Angebote zu modifizieren, zu ändern, zu verkürzen oder zu löschen, wenn diese in die Rechte Dritter eingreifen, nicht ausreichend dargestellt sind oder wenn Anfragen durch die Anbieter nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden. Der Vermieter erklärt sich damit einverstanden, dass Inlando berechtigt ist, die eingereichten Angebote anzupassen, um deren Effizienz und wirtschaftlichen Erfolg zu steigern.

12.9 Gesetzliche Informationspflicht des Vermieters

Der Vermieter ist verpflichtet, alle notwendigen gesetzlichen Informationen bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere:

  • Identitätsangaben: Der Vermieter muss seine Identität eindeutig offenlegen, einschließlich des vollständigen Namens und der Rechtsform des Unternehmens, der Namen der vertretungsberechtigten Personen und weiterer unternehmensbezogener Informationen.

  • Adresse für Zustellungen: Es muss eine Adresse angegeben werden, unter der der Vermieter erreichbar ist und die für die Zustellung von Post, wie Widerrufserklärungen oder andere rechtlich relevante Dokumente, geeignet ist.

  • Widerrufsrecht: Der Vermieter muss im Falle von Fernabsatzverträgen über das Widerrufsrecht der Verbraucher aufklären, einschließlich der Bedingungen, Fristen und des Verfahrens zur Ausübung dieses Rechts.

  • Impressumspflicht nach § 5 TMG: Diensteanbieter im elektronischen Geschäftsverkehr sind verpflichtet, bestimmte Informationen wie Identitäts- und Adressangaben, Kontaktinformationen einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Handelsregisternummer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

12.10 Einsatz von Bildern und Videos durch Vermieter

Vermieter können ihre Angebote durch das Hinzufügen von Bildern und Videos ansprechender gestalten. Diese Medien dürfen jedoch ausschließlich zur Präsentation der eigenen Angebote verwendet werden. Inlando behält sich das Recht vor, Inhalte, die urheberrechtlich geschützt sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne Angabe von Gründen zu entfernen.

12.8 Rechte an hochgeladenen Inhalten

Durch das Hochladen von Bildern, Videos und anderen Inhalten zur Darstellung seiner Mietobjekte bestätigt der Vermieter, dass er damit keine Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzt. Angebote dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sie urheberrechtlich oder anderweitig rechtlich geschützt sind und eine ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt. Der Vermieter versichert Inlando, dass er die vollumfänglichen Rechte zur Veröffentlichung des Mietartikels oder der Dienstleistung besitzt und kann auf Anforderung diese Berechtigung innerhalb von fünf Werktagen belegen. Zudem räumt der Vermieter Inlando das Recht ein, die hochgeladenen Bilder, Videos und Inhalte auf der Online-Plattform von Inlando zu verwenden. Diese Nutzungserlaubnis ist kostenfrei, nicht-exklusiv, zeitlich und räumlich unbeschränkt, übertragbar und sublizenzierbar. Sie beinhaltet das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Übersetzung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der Inhalte auf der Inlando-Plattform.

12.9 Zeitliche Begrenzung für Bildmaterial mit Personen

Für Bildmaterial, auf dem Personen zu sehen sind, gilt, dass zwischen der Aufnahme des Fotos und dessen Verwendung auf der Plattform maximal 24 Monate liegen dürfen. Falls notwendig, muss der Vermieter Inlando einen geeigneten Nachweis über das Aufnahmedatum des Bildmaterials vorlegen.

12.10 Verbot unzulässiger Artikel

Vermieter dürfen keine Artikel anbieten, die gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen oder als unangemessen angesehen werden. Dies betrifft vor allem Artikel, die Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder andere gewerbliche Schutzrechte verletzen.

12.11 Standortangabe bei Dienstleistungsangeboten für Künstler

Beim Einstellen von Dienstleistungsangeboten für Künstler, wie Zauberer, Magier, DJs, Stripper/innen und GoGos, in den entsprechenden Kategorien, muss der Hauptwohnsitz des Künstlers als Hauptstandort angegeben werden. Es ist zudem erforderlich, in den Details des Angebots klarzustellen, dass die Dienstleistungen ausschließlich in Regionen erbracht werden, die sich im Umkreis von maximal 250 Kilometern um den Hauptwohnsitz des Künstlers befinden. Diese Vorgabe soll die geografische Verfügbarkeit der Dienstleistungen transparent für potenzielle Mieter definieren und ihnen so eine klare Vorstellung vom Einsatzgebiet des Künstlers geben.

12.12 Angabe des Gesamtpreises in Anzeigen

Beim Einstellen von Mietartikeln oder Dienstleistungen muss der Vermieter sicherstellen, dass die in der Anzeige genannte Mietgebühr den Gesamtbetrag darstellt, der für das Ausleihen der Artikel anfällt. Dies beinhaltet alle zusätzlichen Kosten, wie Steuern, Liefer und Servicegebühren, damit der angegebene Preis der tatsächlichen Endsumme entspricht, die der Mieter zu entrichten hat.

13. Verbotene Artikel

In Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern, gibt es bestimmte Gegenstände und Dienstleistungen, die nicht vermietet oder verliehen werden dürfen. Dies hängt in der Regel mit rechtlichen, ethischen oder sicherheitsrelevanten Bedenken zusammen. Hier einige Beispiele:

  1. Illegaler Inhalt: Jegliche Gegenstände oder Dienstleistungen, die illegale Aktivitäten unterstützen oder fördern, dürfen nicht vermietet werden. Dazu gehören beispielsweise Drogen, gestohlene Waren oder Artikel, die Urheberrechte verletzen.

  2. Waffen und Munition: Der Verleih von Waffen, Munition und ähnlichen gefährlichen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes ist streng reguliert und in den meisten Fällen ohne die entsprechenden Lizenzen und Genehmigungen verboten.

  3. Gefährdete Tiere und Pflanzen: Geschützte Tier- und Pflanzenarten dürfen nicht als Mietgegenstände angeboten werden. Dies steht im Einklang mit dem Artenschutz und den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

  4. Dienstleistungen, die zu illegalen Handlungen führen: Jede Dienstleistung, die dazu dient, illegale Handlungen zu unterstützen oder durchzuführen, wie z.B. Einbruchswerkzeuge oder Hacking-Software, ist verboten.

  5. Personenbezogene Dienstleistungen: Es ist nicht zulässig, Dienstleistungen anzubieten, die die persönliche Freiheit einer Person einschränken oder gegen Menschenrechte verstoßen.

  6. Gefährliche Chemikalien und Stoffe: Der Verleih von gefährlichen Chemikalien und Substanzen, die ohne spezielle Sicherheitsvorkehrungen und Genehmigungen eine Gefahr für Menschen oder die Umwelt darstellen, ist untersagt.

  7. Gefälschte oder plagiierte Waren: Artikel, die Markenrechte oder das Urheberrecht verletzen, wie gefälschte Markenkleidung oder kopierte Medieninhalte, dürfen nicht vermietet werden.

Inlando behält sich das Recht vor, Angebote, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, jederzeit ohne Vorankündigung zu entfernen.

14. Unzulässige Inhalte in Mietangeboten auf Inlando

14.1 Verlinkung zu externen Seiten

Vermieter auf der Inlando-Plattform dürfen nur mit einer speziellen, vorher eingeholten Erlaubnis Links in ihren Anzeigen platzieren. Diese Links können auf andere Webseiten oder auf eigene Angebote innerhalb der Inlando-Plattform verweisen. Die Notwendigkeit einer solchen Genehmigung soll sicherstellen, dass alle Inhalte relevant und angemessen sind und die Qualität der Plattform gewahrt bleibt.

14.2 Angabe von Kontaktdaten

Es ist Vermietern nicht gestattet, ihre Kontaktdaten direkt in den Beschreibungen der Mietobjekte anzugeben. Dies umfasst den Titel und den Beschreibungstext. Diese Regelung dient dem Schutz der Nutzerdaten und der Aufrechterhaltung der Kommunikation innerhalb der Inlando-Plattform, um Transparenz und Sicherheit in den Miettransaktionen zu gewährleisten.

14.3 Werbung für andere Mietgegenstände

Die Beschreibungen der Mietobjekte, die Vermieter auf Inlando einstellen, einschließlich aller visuellen Medien wie Fotos, Videos und PDF-Dokumente, dürfen ausschließlich Informationen über das konkret angebotene Mietobjekt enthalten. Die Integration von Werbematerial oder Hinweisen auf andere Mietangebote innerhalb dieser Beschreibungen ist grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine explizite Genehmigung von Inlando vorliegt. Diese Regel soll sicherstellen, dass die Informationen klar, relevant und nicht irreführend sind, und dient dazu, die Nutzererfahrung auf der Plattform zu optimieren und den Fokus auf das jeweilige Mietangebot zu legen

15. Bewertungssystem und Nutzerfeedback auf Inlando

15.1 Bewertungsmechanismus

Inlando ermöglicht Mietern, die über die Plattform Verträge mit Vermietern abschließen, eine Bewertung der Vermieter und ihrer Leistungen vorzunehmen. Vermieter haben die Möglichkeit, auf diese Rückmeldungen zu antworten, um ihre Sichtweise zu erklären. Das Hauptziel dieser Funktion ist es, Transparenz zu schaffen und zukünftigen Nutzern Einblick in die Verlässlichkeit ihrer potenziellen Geschäftspartner zu geben. Inlando überprüft diese Bewertungen und Kommentare nicht auf ihre Richtigkeit oder Legalität; die Verantwortung für den Inhalt und mögliche rechtliche Konsequenzen liegt bei den Nutzern selbst.

15.2 Ehrlichkeit und Respekt

Bewertungen müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen keine Beleidigungen, Verleumdungen oder diffamierenden Inhalte enthalten. Der respektvolle Umgang innerhalb der Inlando-Plattform wird als essentiell angesehen.

15.3 Missbrauch des Systems

Die missbräuchliche Nutzung des Bewertungssystems, sei es durch Selbstbewertungen, Absprachen oder die Einflussnahme Dritter, ist streng untersagt.

15.4 Unabhängigkeit der Bewertungen

Die abgegebenen Bewertungen stellen keine offizielle Position von Inlando dar, sondern reflektieren lediglich individuelle Meinungen. Inlando übernimmt keine Verantwortung für die Genauigkeit oder Authentizität der Bewertungen.

15.5 Moderation und Kontrolle

Inlando behält sich das Recht vor, Bewertungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen, sofern diese gegen geltende Gesetze oder Nutzungsbedingungen verstoßen. Nutzer müssen in solchen Fällen den Beweis erbringen, dass ihre Bewertungen regelkonform sind.

15.6 Nutzungsrechte

Vermieter übertragen Inlando das Recht, ihre urheberrechtlich geschützten Kommentare auf der Plattform zu nutzen. Dies beinhaltet unter anderem Vervielfältigung, öffentliche Darstellung und Verbreitung, auch in modifizierter Form.

15.7 Datenlöschung

Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist werden sämtliche von Vermietern bereitgestellten Daten, inklusive Kommentare, Angebote und mediale Inhalte, von der Inlando-Plattform entfernt.

16. Regelungen zu Urheber- und Nutzungsrechten

16.1 Verbot urheberrechtlich geschützter Gegenstände

Vermietern ist es auf der Inlando-Plattform ausdrücklich verboten, Gegenstände anzubieten, die urheberrechtlich geschützt sind. Dies umfasst unter anderem originale Kunstwerke, speziell entworfene Möbelstücke oder andere einzigartige Produkte, deren Design oder Herstellungsverfahren durch das Urheberrecht geschützt sind. Vermieter müssen daher gewährleisten, dass die von ihnen zur Miete angebotenen Artikel keine urheberrechtlichen Beschränkungen aufweisen. Sollten für bestimmte Gegenstände urheberrechtliche Schutzrechte bestehen, ist es erforderlich, dass der Vermieter über die entsprechenden Nutzungsrechte oder Genehmigungen verfügt. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann ernsthafte rechtliche Folgen nach sich ziehen, einschließlich der Möglichkeit von Urheberrechtsklagen und daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen.

16.2 Zustimmung zur Verbreitung

Der Vermieter sichert zu, dass er die Zustimmung des Rechteinhabers zur Vermietung aller urheberrechtlich geschützten Gegenstände eingeholt hat. Zusätzlich muss der Vermieter in der Lage sein, Inlando auf Nachfrage diese Zustimmung in schriftlicher Form vorzulegen.

17. Haftung

17.1 Haftungsbeschränkung von Inlando

Inlando haftet nur für Schäden, die durch eigenes Verschulden entstehen, sofern diese auf einer absichtlichen oder besonders schwerwiegenden Verletzung vertraglicher Pflichten beruhen und als übliche, vorhersehbare Folgen angesehen werden können. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht bei Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, der Gesundheit, der Freiheit oder bei Schädigungen des Lebens.

17.2 Haftungsausschluss für Nutzerinhalte auf Inlando

Die auf den Inlando-Plattformen veröffentlichten Mietobjekte und Inhalte der Vermieter reflektieren nicht die Ansichten von Inlando. Es erfolgt keine routinemäßige Überprüfung dieser Inhalte durch Inlando hinsichtlich ihrer Gesetzmäßigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit. Infolgedessen übernimmt Inlando keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in den Anzeigen oder für die Qualität, Sicherheit und Rechtmäßigkeit der beworbenen Produkte oder Dienstleistungen.

17.3 Einfluss der Haftungsbeschränkung auf die Vertragserfüllung

Die Haftungsbeschränkung berührt nicht die grundlegende Pflicht von Inlando, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, eine Voraussetzung, auf die sich der Anbieter regelmäßig verlassen muss. Inlando weist darauf hin, dass es gelegentlich zu Beeinträchtigungen bei der Präsentation der Objekte kommen kann, bedingt durch:

Technische Probleme: Diese können zeitweise Einfluss auf die Darstellung und Funktionalität nehmen.

Geplante Maßnahmen: Notwendige Wartungsarbeiten oder Aktualisierungen können vorübergehende Unterbrechungen verursachen, die letztlich auch dem Nutzen des Anbieters dienen.

Höhere Gewalt: Unvorhersehbare Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Inlando können ebenfalls temporäre Störungen verursachen.

Inlando verpflichtet sich, alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um solche Störungen schnellstmöglich zu beheben oder deren Behebung zu fördern. Ziel ist es, die Auswirkungen auf den Anbieter minimal zu halten und die Zuverlässigkeit der Dienstleistungen zu maximieren. Inlando wird Anbieter proaktiv über bekannte Probleme und die zur Lösung ergriffenen Maßnahmen informieren, um Transparenz und Vertrauen zu stärken.

18. Änderungen der Geschäftsbedingungen

18.1 Aktualisierung der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann von Inlando zeitweise überarbeitet werden. Die jeweils aktuellste Version ist stets unten auf dieser Seite einsehbar.

18.2 Anlass für Änderungen

Änderungen erfolgen in der Regel aufgrund der Einführung neuer Funktionen, bei Änderungen der gesetzlichen Lage, der Preistabelle oder wenn eine Klarstellung seitens Inlando erforderlich ist.

18.3 Benachrichtigung über Änderungen

Normalerweise bemüht Inlando, Sie vor dem Inkrafttreten neuer Bedingungen zu informieren. In einigen Fällen, wenn Änderungen unverzüglich umgesetzt werden müssen, kann eine vorherige Benachrichtigung jedoch entfallen.

18.4 Mitteilung über Änderungen der Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen

Die Vermieter werden über die bevorstehende Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen mindestens 15 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail informiert.

18.5 Akzeptanz von Änderungen

Diese Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Vermieter nicht innerhalb von vier Wochen nach der Ankündigung Widerspruch einlegt, sei es in schriftlicher Form oder per E-Mail.

18.6. Widerspruch gegen Änderungen

Sofern der Vermieter in angemessener Form und fristgerecht Einspruch gegen die geänderten Nutzungsbedingungen erhebt, bleibt das bestehende Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen bestehen. Jedoch behält sich Inlando das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich innerhalb einer Zeitspanne von vier Wochen zu kündigen, sollte dies erforderlich sein.

19. Datenschutz

Ausführliche Informationen zur Erfassung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten im Kontext der Inlando Plattform sind in unserer Datenschutzerklärung verfügbar.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen werden nicht akzeptiert. Sie gelten nur, wenn sie schriftlich, dies umfasst auch die Form per E-Mail, vereinbart wurden. Dies trifft ebenfalls auf die Vereinbarung von Preisen zu, die von der offiziellen Preisliste abweichen. Absatz 7 bleibt hiervon unbeeinflusst.

20.2 Inlando erklärt sich weder bereit noch ist es verpflichtet, an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

20.3 Gerichtsstand

Agiert der Nutzer als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen darstellt, wird unser Geschäftssitz in Saarbrücken als ausschließlicher Gerichtsstand, einschließlich internationaler Angelegenheiten, für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, festgelegt.

20.4 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.

20.5 Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.